Über GEld müssen wir reden

Kosten und Ablauf

Vielleicht fragen Sie sich gerade: „Wie soll ich mir anwaltliche Unterstützung leisten, wenn ich ohnehin kein Geld habe?“ Diese Frage ist völlig verständlich – und gehört zu den häufigsten in meiner Kanzlei. Die gute Nachrich vorab: Niemand ist zu arm für eine Insolvenz. Der Staat stellt sicher, dass der Weg in die Schuldenfreiheit grundsätzlich jedem offensteht.

Ihre Möglichkeiten im Überblick • Ihre Möglichkeiten im Überblick •Ihre Möglichkeiten im Überblick •Ihre Möglichkeiten im Überblick •Ihre Möglichkeiten im Überblick •Ihre Möglichkeiten im Überblick • • 

Kostenlose Schuldnerberatung

Beratungsstellen wie Caritas, Diakonie oder AWO bieten kostenfreie Unterstützung an.

Anwaltliche Begleitung (mein Angebot)

Wenn Sie nicht länger warten können oder eine direkte, strukturierte Begleitung wünschen, unterstütze ich Sie persönlich auf Ihrem Weg.

Kosten der anwaltlichen Begleitung

Die konkrete Vergütung hängt von Ihrer Situation ab und ob Sie Beratungshilfe erhalten oder Selbstzahlerin sind.

Erstberatung Verbraucherinnen

In der Erstberatung klären wir Ihre Situation und besprechen das weitere Vorgehen.

Erstberatung Unternehmerinnen

In der Erstberatung klären wir die Situation Ihrer Firma und besprechen, ob und inwieweit sofortiger Handlungsbedarf besteht.

Erstberatung Verbraucherinnen mit Beratungshilfe

Wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen, übernimmt der Staat die Kosten meiner außergerichtlichen Tätigkeit. Den Beratungshilfeschein beantragen Sie vorab beim Amtsgericht des Ortes, an dem Sie wohnen.

Ihr Eigenanteil beträgt nur 15,00 €.

1:1 - Begleitung Schuldenbereinigung/ Insolvenzantrag

Hier geht es um den Versuch einer Einigung mit Ihren Gläubigern und für den Fall, das dieser Versuch scheitert, um den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei Verbrauchern oder ehemals Selbstständigen. Wenn Sie keine Beratungshilfe erhalten, vereinbaren wir ein individuelles Honorar. Zur Orientierung: bei wenigen Gläubigern fallen Kosten ab 800,00 € brutto an. Bis 30 Gläubigern beträgt der Preis 1.500,00 €. Ab 30 Gläubigern erfolgt eine individuelle Vereinbarung.

Ratenzahlung ist nach Absprache möglich.

1:1 - Begleitung Schuldenbereinigung/ Insolvenzantrag mit Beratungshilfe

Hier geht es um den Versuch einer Einigung mit Ihren Gläubigern und für den Fall, das dieser Versuch scheitert, um den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei Verbrauchern oder ehemals Selbstständigen.

Mit Beratungshilfeschein zahlen Sie für den außergerichtlichen Teil lediglich den Eigenanteil von 15,00 €.

Das Ausfüllen der umfangreichen Insolvenzanträge gehört nicht zur Beratungshilfe, weil der Gesetzgeber davon ausgeht, dass Sie den Antrag selbst ausfüllen können.

Daher biete ich Ihnen ein separates Service-Paket an, damit sichergestellt ist, dass Ihr Antrag vollständig und korrekt ist für 179,00 € inklusive Steuern.

Insolvenzantrag laufender Geschäftsbetrieb

Dieses Angebot richtet sich an Unternehmerinnen und Unternehmer, deren Geschäftsbetrieb noch läuft oder geordnet beendet werden soll. Gemeinsam prüfen wir Ihre wirtschaftliche Situation und erarbeiten eine klare Strategie für das weitere Vorgehen. Ziel ist es, den Insolvenzantrag rechtssicher vorzubereiten und gleichzeitig den laufenden Betrieb – soweit möglich – strukturiert zu begleiten. Die Anforderungen in diesen Fällen sind regelmäßig komplexer als bei Verbraucherinsolvenzen. Daher erfolgt die Vergütung auf Basis einer individuellen Vereinbarung.

Leitfaden "Insolvenz ohne Angst" (sofortiger PDF-Download)

Keine Mythen, keine Panikgeschichten, keine juristischen Fachbegriffe ohne Erklärung. Sie erfahren konkret, was der Insolvenzverwalter darf, wie viel Geld Ihnen bleibt und was geschützt ist. Sie erhalten verständliche Erklärungen, Checklisten und Vorlagen. Sie werden erkennen, dass eine Insolvenz kein unkontrollierbares Schreckgespenst ist, sondern ein geregelter Weg, den Sie bewusst und informiert gehen können.

P-Kontobescheinigung erstellen lassen

Wenn Ihr Konto gepfändet wurde und der gesetzliche Grundfreibetrag nicht ausreicht – etwa wegen Unterhaltspflichten oder Kindergeld – können Sie ihn erhöhen lassen.

Gerichtskosten des Insolvenzverfahrens

Auch das eigentliche Insolvenzverfahren verursacht Kosten, denn das Gericht und auch der Insolvenzverwalter wollen für ihre Arbeit bezahlt werden. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Höhe der sogenannten Insolvenzmasse bzw. nach der Anzahl der Gläubiger (nicht nach der Höhe Ihrer Schulden).

Wichtiger Hinweis zur Zahlung (Vorkasse)

Ich arbeite grundsätzlich auf Basis von Vorschusszahlungen. Das hat einen wichtigen rechtlichen Hintergrund.
Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens dürfen „alte“ Forderungen nicht mehr bezahlt werden.
Damit meine Tätigkeit rechtlich abgesichert ist, erfolgt die Vergütung vorab im Rahmen eines sogenannten Bargeschäfts.
Für Sie bedeutet das: klare Kostenstruktur, keine Überraschungen, rechtssichere Begleitung.

Häufig gestellte Fragen

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Nein. Wenn Sie Beratungshilfe erhalten, beträgt Ihr Eigenanteil lediglich 15,00 €. Wenn Sie Selbstzahlerin sind, vereinbaren wir ein faires Honorar. In vielen Fällen ist auch eine Ratenzahlung möglich. Wichtig ist nur: Die Zusammenarbeit erfolgt auf Basis klarer Vereinbarungen, damit Sie und ich Planungssicherheit haben.
Dann ist die Beratungshilfe meist der richtige Weg für Sie. Der Staat übernimmt in diesem Fall die Kosten meiner außergerichtlichen Tätigkeit. Alternativ können Sie auch eine kostenlose Schuldnerberatung in Anspruch nehmen – müssen dort jedoch häufig mit längeren Wartezeiten rechnen. Sie finden diese kostenlosen Beratungsstellen in jeder Stadt: AWO, Caritas, Diakonie oder sogar in der Stadtverwaltung.
Das hat einen wichtigen rechtlichen Hintergrund: Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens dürfen bestehende Forderungen nicht mehr beglichen werden. Damit meine Tätigkeit rechtlich abgesichert ist und ich Sie ihne Einschränkungen begleiten kann, erfolgt die Vergütung vorab. Für Sie bedeutet das: klare Verhältnisse und keine rechtlichen Unsicherheiten.
Ohne eine entsprechende Vergütungsvereinbarung oder Vorschuss kann ich keine weitergehende Bearbeitung übernehmen. Das bedeutet: Ich führe keine inhaltliche Prüfung durch und entwickle keine Strategie, solange die Vergütung nicht geklärt ist. Diese klare Regelung dient letzlich auch Ihrem Schutz, da nur so eine strukturierte und verlässliche Bearbeitung möglich ist.
Ja. Dafür ist die Erstberatung da. In diesem Termin klären wir Ihre Situation und besprechen gemeinsam die nächsten sinnvollen Schritte.
In der Regel kann ich kurzfristig mit der Bearbeitung beginnen, sobald alle Unterlagen vorliegen und die Vergütung geklärt ist. Gerade im Insolvenzrecht ist es oft möglich, schnell spürbare Entlastung zu schaffen.

Nein.
In meinem Leitfaden „Insolvenz ohne Angst“ finden Sie detaillierte Informationen darüber, was wirklich passiert, was der Insolvenzverwalter darf und was nicht: Hier klicken.

Die Insolvenz ist kein Scheitern, sondern ein gesetzlich vorgesehener Weg zurück in ein schuldenfreies Leben. Ich begleite Sie dabei strukturiert und verständlich – Schritt für Schritt.

Sie haben weitere Fragen? Schreiben Sie mir gern eine Nachricht über das Kontaktformular. 

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Eine Zusammenarbeit erfolgt nur auf Basis klarer Absprachen und gesicherter Vergütung.

Wenn Sie unsicher sind, welcher Weg für Sie der richtige ist, starten wir am besten mit einer Erstberatung.

Lieber noch ein bisschen stöbern?

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