Sicher vor Pfändung: Warum Ihr Wohngeld Ihnen im Insolvenzverfahren absolut sicher bleibt

Entspannte Frau sitzt mit einer Tasse am Fenster ihrer Wohnung
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Wenn das Geld ohnehin schon knapp ist und die finanzielle Schieflage droht, ist das Wohngeld für viele Frauen der entscheidende Rettungsanker, um das Dach über dem Kopf zu sichern. Doch was passiert, wenn man den Schritt in die Insolvenz wagt oder das Konto plötzlich von Gläubigern blockiert wird? Darf das Wohngeld gepfändet werden? Muss man Angst haben, dass der Insolvenzverwalter dieses Geld einzieht?

Heute möchte ich Ihnen als Anwältin eine existenzielle Sorge nehmen: Nein. Wohngeld ist absolut unpfändbar.

Das Gesetz stellt sich in diesem Punkt schützend vor Sie und Ihre Familie. Lassen Sie uns einen Blick auf die rechtlichen Fakten werfen, damit Sie genau wissen, warum dieses Geld allein Ihnen gehört.

Der gesetzliche Schutzschirm: Die Zweckgebundenheit

Das deutsche Recht kennt einen ganz klaren Grundsatz: Wenn der Staat Ihnen Geld für einen ganz bestimmten, lebensnotwendigen Zweck gibt, dann darf kein Gläubiger der Welt dieses Geld anfassen. Man nennt das eine zweckgebundene Sozialleistung.

Beim Wohngeld liegt der Zweck klar auf der Hand: Es dient ausschließlich dazu, Ihre wirtschaftliche Existenz zu sichern, indem es Sie bei der Miete unterstützt oder die Kosten für eine von Ihnen selbst genutzte Eigentumswohnung deckt.

Das Erste Sozialgesetzbuch (SGB I) regelt das unmissverständlich: Laut § 54 Abs. 3 Nr. 2a SGB I ist Wohngeld unpfändbar. Der Grund dahinter ist so logisch wie sozial gerecht: Eine Pfändung würde den Zweck der Leistung komplett zerstören. Der Staat zahlt das Geld schließlich nicht, damit Ihre Gläubiger bedient werden, sondern damit Sie nicht Ihre Wohnung verlieren.

Was bedeutet das konkret für Ihr Insolvenzverfahren?

Wenn Sie sich im Insolvenzverfahren befinden, prüft der Insolvenzverwalter Ihr Einkommen. Dabei gilt:

  • Ihr reguläres Einkommen (z. B. Gehalt) wird anhand der gesetzlichen Pfändungstabelle überprüft.
  • Das Wohngeld wird bei dieser Berechnung komplett außen vor gelassen. Es darf nicht zum pfändbaren Einkommen hinzugerechnet werden.
  • Dieser Betrag muss Ihnen als Schuldnerin in voller Höhe pfandfrei belassen werden. Es steht Ihnen Monat für Monat komplett zur Verfügung, um Ihre Miete zu überweisen.

Wichtig: Das P-Konto als technischer Schutz

Obwohl das Gesetz auf Ihrer Seite ist, weiß der Computer Ihrer Bank das im ersten Moment nicht, wenn eine Pfändung einflattert. Damit das Wohngeld auf Ihrem Bankkonto auch technisch geschützt ist, müssen Sie Ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln lassen.

Sollte das Wohngeld zusammen mit Ihrem normalen Einkommen den automatischen Grundfreibetrag des P-Kontos übersteigen, müssen Sie tätig werden. Leider kann das Wohngeld nicht automatisch über die P-Kontobescheinigung geschützt werden. Sie müssen bei der zuständigen Vollstreckungsstelle (Amtgericht, Finanzamt, Krankenkasse, …) beantragen, dass Ihnen ein zusätzlicher Freibetrag auf dem Konto für das Wohngeld eingerichtet wird. Diesen Antrag können Sie selbst stellen oder sich von Ihrer Anwältin vertreten lassen. Die Bank gibt das Geld dann sofort für Sie frei. 

Fazit: Ihre Wohnung bleibt geschützt

Die Angst, durch eine Insolvenz oder durch Schulden obdachlos zu werden, ist eine der schlimmsten Urängste überhaupt. Aber das Gesetz lässt Sie hier nicht im Stich. Das Wohngeld ist eine unantastbare Sicherheitszone für Sie.

Wenn Sie gerade mitten im bürokratischen Dschungel stecken, Anträge ausfüllen müssen oder Ihr Konto blockiert wurde, müssen Sie das nicht alleine durchstehen:

  • In meinem Guide „Insolvenz ohne Angst“ finden Sie einen klaren Überblick darüber, welche Leistungen unantastbar sind und wie Sie Ihr Konto perfekt absichern.
  • Wenn Sie akute Probleme mit einer Kontopfändung haben oder Ihr Insolvenzverfahren von Anfang an rechtlich wasserdicht und ohne böse Überraschungen aufgleisen wollen: Vereinbaren Sie hier Ihr Erstgespräch. Wir sichern Ihre Existenz – gemeinsam.