Das erste Gespräch: Was Sie erwartet und warum Sie keine Angst haben müssen

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Ich weiß, dass der Klick auf einen Kontakt-Button Mut kostet. Vielleicht haben Sie die Seite schon ein paar Mal aufgerufen und das Fenster dann doch wieder geschlossen. Es ist völlig normal, dass Sie zögern. Eine Anwältin wegen finanzieller Sorgen zu kontaktieren, fühlt sich für viele Frauen wie ein großer, fast beängstigender Schritt an.

Oft schwingen Fragen mit wie: „Werde ich verurteilt? Muss ich alles schon perfekt sortiert haben? Was, wenn ich auf meine Fragen keine Antwort weiß?“

Ich möchte Ihnen heute diese Angst nehmen und Ihnen zeigen, wie ein Erstgespräch bei mir abläuft. Es ist kein Verhör, sondern ein sicherer Raum, in dem Sie zum ersten Mal seit langer Zeit wieder tief durchatmen dürfen.

1. Ein Ankommen auf Augenhöhe

Wenn wir uns unterhalten – ob persönlich oder per Telefon/Video –, begegnen wir uns als zwei Frauen auf Augenhöhe. Sie müssen sich bei mir nicht rechtfertigen. Ich bin nicht hier, um zu bewerten, wie die Schulden entstanden sind. Ich bin hier, um mit Ihnen gemeinsam den Weg hinaus zu finden.

Mein Ziel ist es, dass Sie sich nach unserem Gespräch nicht mehr „erdrückt“, sondern „begleitet“ fühlen.

2. Sie müssen nicht perfekt vorbereitet sein

Ein großer Irrtum ist, dass man bereits alle Unterlagen in schöner Ordnung mitbringen muss. Wenn Sie aktuell nur einen ungeöffneten Schuhkarton voller Briefe haben: Das ist völlig in Ordnung.

Wir fangen dort an, wo Sie gerade stehen. Wenn Sie den Überblick verloren haben, ist es meine Aufgabe als Fachfrau, Ihnen beim Sortieren zu helfen. Sie müssen nicht schon alles wissen – dafür haben Sie ja mich.

3. Wir schaffen Struktur im Chaos

In unserem ersten Gespräch geht es vor allem darum, zuzuhören. Sie erzählen mir Ihre Situation, und ich gebe Ihnen eine erste Einschätzung:

  • Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es für Sie?
  • Wie können wir Ihre Existenz (Wohnung, Konto, Gehalt) sofort schützen?
  • Was sind die nächsten, ganz konkreten Schritte?

Oft reicht schon diese erste Stunde aus, damit die quälende Ungewissheit verschwindet. Wir machen aus dem großen „Etwas“ eine lösbare Aufgabe.

4. Alles bleibt unter uns

Als Rechtsanwältin unterliege ich einer strengen Schweigepflicht. Alles, was Sie mir anvertrauen, bleibt in diesem geschützten Raum. Sie können ganz offen sprechen – über Ihre Ängste, Ihre Sorgen um die Kinder oder Ihre Wünsche für die Zukunft.

Warum das Warten die Last nur schwerer macht

Ich habe in meiner langjährigen Arbeit oft erlebt, dass Frauen erst zu mir kommen, wenn sie körperlich und seelisch am Ende ihrer Kräfte sind. Mein Herzenswunsch für Sie ist: Warten Sie nicht, bis es nicht mehr geht.

Ein Erstgespräch ist noch keine endgültige Entscheidung für ein Verfahren. Es ist lediglich das Einholen von Informationen und ein kurzes Innehalten. Es ist der Moment, in dem Sie sich erlauben zu sagen: „Ich darf mir jetzt helfen lassen.“

Sind Sie bereit für ein wenig Erleichterung?

Wenn Sie spüren, dass Sie bereit für eine Veränderung sind, dann lassen Sie uns sprechen. Buchen Sie sich gerne einen ersten Beratungstermin.

Suchen Sie sich einfach einen Termin aus, der für Sie passt. Ich freue mich darauf, Sie kennenzulernen und Ihnen dabei zu helfen, Ihre finanzielle Freiheit zurückzugewinnen.