Angst vor Gläubigern? Warum die meisten Sorgen nur durch Halbwissen entstehen

Selbstbewusste Frau blickt ruhig in die Kamera
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Die Angst vor Gläubigern, Inkassobüros und Briefen mit roten Stempeln nährt sich primär von einem einzigen Treibstoff: Ungewissheit. Wer seine genauen Rechte nicht kennt, ist den Drohgebärden von Gläubigern hilflos ausgeliefert. Und machen wir uns nichts vor – viele Inkassounternehmen nutzen die Unwissenheit und die Scham von Schuldnern ganz bewusst aus, um Druck aufzubauen.

Es wird Zeit, das Halbwissen durch juristische Fakten zu ersetzen. Denn wer seine Rechte kennt, verliert die Angst.

Die Macht der Gläubiger ist streng limitiert

In Filmen oder Horrorgeschichten im Internet wirkt es oft so, als könnten Gläubiger einfach in Ihr Leben einbrechen, Konten per Knopfdruck sperren oder Ihre Wohnung ausräumen. In der deutschen Rechtsrealität läuft das völlig anders ab. Ein privater Gläubiger darf von sich aus erst einmal: fast nichts.

Damit ein Gläubiger überhaupt an Ihr Geld oder Ihren Besitz herankommt, muss er einen langen, bürokratischen und staatlich kontrollierten Weg gehen. Er braucht einen sogenannten Vollstreckungstitel (z.B. einen Mahnbescheid oder ein Gerichtsurteil). Ohne diesen Titel ist jeder Drohbrief und jeder Telefonanruf nichts weiter als heiße Luft.

Drei Mythen über Gläubiger, die Sie sofort vergessen können

  • Mythos 1: „Die können mir morgen den Gerichtsvollzieher schicken.“
    Nein. Ein Gerichtsvollzieher kündigt sich in der Regel schriftlich an. Und selbst wenn er vor der Tür steht: Er ist kein Schläger, sondern ein Beamter, der sich an strenge Gesetze halten muss. Er nimmt Ihnen nicht die Existenz, sondern prüft nur die Lage. Er ist oft weitaus menschlicher und verständnisvoller, als die Angst es vermuten lässt.
  • Mythos 2: „Wenn ich nicht zahle, droht mir das Gefängnis.“
    Das ist eine der perfidesten Ängste. Schulden zu haben ist in Deutschland keine Straftat. Niemand geht ins Gefängnis, weil er eine Rechnung oder einen Kredit nicht bezahlen kann. Eine sogenannte Erzwingungshaft droht ausschließlich dann, wenn man sich beharrlich weigert, eine offizielle Vermögensauskunft („Eidesstattliche Versicherung“) beim Gerichtsvollzieher abzugeben. Wer mitspielt und die Wahrheit sagt, dem passiert absolut nichts.
  • Mythos 3: „Die Gläubiger können mir das gesamte Gehalt wegnehmen.“
    Wie wir bereits besprochen haben: Die Pfändungsfreigrenzen stehen wie eine unüberwindbare Mauer vor Ihrem Einkommen. Was unter der Grenze liegt, kann kein Gläubiger der Welt anfassen.

Wissen macht stark – Insolvenz beendet das Spiel

Das Beste am deutschen Insolvenzrecht ist: Sobald das Verfahren eröffnet ist, ist das Spiel für die Gläubiger schlagartig vorbei. Es tritt das gesetzliche Vollstreckungsverbot in Kraft. Ab diesem Tag darf kein Gläubiger gegen Sie zwangsvollstrecken. Die Machtverhältnisse verschieben sich komplett zu Ihren Gunsten.

Lassen Sie sich nicht länger von den Drohungen der Gläubiger jagen. Werden Sie von der Gejagten zur Strategin.

  • Im Guide „Insolvenz ohne Angst“ erwarten Sie direkt fertige Vorlagen für Schreiben an Ihre Gläubiger bzw. andere Beteiligte, mit denen Sie die schriftliche Kommunikation sauber einfordern können. 
  • Oder nutzen Sie mich als Ihr rechtliches Schutzschild: Buchen Sie Ihr Erstgespräch. Sobald ich Ihr Mandat übernehme, läuft die Kommunikation über meine Kanzlei – und Sie haben endlich wieder Ruhe.