„In der Insolvenz wird mir ALLES weggenommen.“ – Warum dieser Mythos Sie unnötig gefangen hält

Entspannt lesende Frau vor Bücherregal und auf hellem Sofa mit einem großen Blumenstrauss daneben.
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Wenn das Wort „Insolvenz“ fällt, haben viele Frauen ein ganz bestimmtes, erschreckendes Bild vor Augen: Ein leergeräumtes Haus, ein nackter Boden und die Vorstellung, dass der Gerichtsvollzieher selbst den Ehering oder das Auto vom Hof holt.

Diese Angst ist verständlich – aber sie ist unbegründet. Sie entspringt alten Klischees und Hollywood-Filmen, hat aber mit der Realität einer modernen Insolvenz in Deutschland absolut nichts zu tun.

Lassen Sie uns ganz sachlich und ohne Weichspülerei ansehen, was Ihnen im Verfahren wirklich bleibt.

Der gesetzliche Schutzschirm: Die Pfändungsfreigrenzen

Das Insolvenzverfahren ist kein Racheakt der Gläubiger. Es soll Ihnen die Chance auf einen Neustart geben. Und um neu starten zu können, müssen Sie leben, arbeiten und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Deshalb schützt das Gesetz Ihre Existenz durch sogenannte Pfändungsfreigrenzen.

Das bedeutet für Sie konkret:

  • Ihr Einkommen wird nicht komplett eingezogen. Es gibt einen gesetzlich festgelegten Grundbetrag, der Ihnen in jedem Fall monatlich zur freien Verfügung bleibt. Dieser Betrag erhöht sich zudem deutlich, wenn Sie für Kinder oder einen Ehepartner unterhaltspflichtig sind.
  • Ihr Alltagsleben bleibt unberührt. Niemand nimmt Ihnen Ihre Möbel, Ihren Fernseher, Ihre Waschmaschine oder Ihren Laptop weg. Alles, was für eine bescheidene, aber normale Lebensführung und Haushaltsführung notwendig ist, ist absolut tabu für den Insolvenzverwalter.

Was ist mit dem Auto und dem Job?

Zwei der häufigsten Fragen in meiner Kanzlei lauten: „Darf ich mein Auto behalten?“ und „Verliere ich meinen Job?“

  • Das Auto: Wenn Sie das Fahrzeug zwingend benötigen, um zur Arbeit zu kommen, oder wenn Sie es aus gesundheitlichen Gründen brauchen, ist es in den allermeisten Fällen geschützt. Es gilt als Arbeitsmittel bzw. Hilfsmittel.
  • Der Job: Eine Insolvenz ist kein Kündigungsgrund. Ihr Arbeitgeber erfährt zwar über die Abtretung des pfändbaren Teils Ihres Gehalts davon, aber für den Betrieb bedeutet das lediglich einen minimalen bürokratischen Mehraufwand. Viele Arbeitgeber reagieren darauf heute weitaus verständnisvoller und professioneller, als man denkt.

Wissen ist Ihr bester Schutz gegen die Angst

Die Angst, alles zu verlieren, hält viele Frauen jahrelang in einer unerträglichen Schwebe. Sie stopfen Löcher mit neuen Krediten, schlafen nicht mehr und ruinieren ihre Gesundheit – nur um ein Verfahren zu vermeiden, das ihnen eigentlich helfen würde.

Sie dürfen durchatmen. Sie behalten Ihr Leben. Sie behalten Ihre Würde.

Wenn Sie genau nachrechnen möchten, wie viel Geld Ihnen in Ihrer ganz individuellen Situation (mit Kindern, Job etc.) monatlich sicher bleibt, werfen Sie einen Blick in meinen Guide „Insolvenz ohne Angst“. Dort habe ich die Freibeträge und Regeln verständlich und ohne Beamtendeutsch für Sie erklärt.

Oder wir berechnen es gemeinsam: Planen Sie hier Ihr Erstgespräch und wir schaffen sofort finanzielle Klarheit.